Das Honorar für die privatärztliche Behandlung wird auf der Grundlage der Gebührenordung für Ärzte (GOÄ) in der aktuellen Fassung bestimmt. Sie erhalten eine Abrechnung in zweifacher Ausfertigung, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen.
Bei den Selbstzahlern erfolgt die Abrechnung ebenfalls auf der Grundlage der Gebührenordung für Ärzte (GOÄ).
Eine Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich.